Beschläge haben vielfältige Anwendungsbereiche: Sie verbinden Fensterflügel mit Fensterrahmen, das Türblatt mit der Zarge, Möbeltüren mit dem Korpus. Damit ermöglichen sie die Bewegung dieser Bauteile genauso wie die von Toren, Klappen, Flügeln und Schubladen.
Die Anforderungen an Beschläge werden übrigens in „DIN 18357 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ beschrieben und sind einigermaßen umfangreich. Die wichtigsten Punkte hier gleich im Überblick:
- Riegel müssen leicht beweglich sein, aber in den Endstellungen einrasten.
- Beschläge, die durch Schmieren gewartet werden müssen, sollen auch nach dem Einbau leicht zu schmieren sein.
- Türbänder müssen einen Öffnungswinkel von mehr als 90° zulassen, der Stift von Türbändern muss aus Stahl gefertigt sein, auch wenn die Bänder aus NE Metall gefertigt sind.
- Schlösser an Haustüren aus Holz müssen mindestens 2-tourig sein. Für Sicherheitstüren gelten andere Regelungen, die wir in einem eigenen Beitrag bereits betrachtet haben.
- Schiebe- und Harmonikatüren in Wohnräumen müssen geräuscharm zu bewegen sein.
Das Einsatzspektrum von Beschlägen wird immer stärker und differenzierter von der Bauplanung beeinflusst. Sowohl die Lage als auch die Größe und Proportion von Fenstern, Türen und Toren legen bereits im Planungsstadium bestimmte Beschlagarten und -ausführungen fest.
Findet die optimale Beschlagauswahl zu spät statt, kann es zu leichten Baumängeln kommen. Dies sind Mängel, die einfach behebbar sind, aber dennoch viel Zeit kosten können. Neben den freien, individuellen Einsatz- und Auswahlkriterien von Beschlägen existieren übrigens auch Technische Baubestimmungen (TB), die den Einsatz spezieller Beschläge und Zubehörteile regeln. Hierbei handelt es sich zumeist um Mindestforderungen, Sicherheitsvorschriften und „nutzungsbedingte Besonderheiten“.
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